Laufschrift

Satzung

§ 1 Name und Sitz
Das Forum führt den Namen Forum für Migrantinnen und Migranten in der Hansestadt Lübeck, im Folgenden Forum genannt.
Der Sitz des Forums ist Lübeck.

§ 2 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3 Zweck des Forums
Das Forum verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Zweck des Forums ist die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur im Sinne des Völkerverständigungsgedankens und weiterhin des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke (gemäß AO § 52 Abs. 2 – Ziff. 13 und 25).
Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht:
     1) Das Forum vertritt die Interessen der in der Hansestadt lebenden Migrantinnen und Migranten gegenüber der Öffentlichkeit, der Bürgerschaft, den Ausschüssen der Bürgerschaft und der Stadtverwaltung.
     2) Das Forum fördert in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung die Informations-, Beratungs- und Kulturarbeit für Migrantinnen und Migranten. 
     3) Das Forum fördert die politische, wirtschaftliche, soziale, kulturelle,   religiöse und rechtliche Gleichstellung und Chancengleichheit von Menschen mit Migrationshintergrund.
     4) Das Forum begleitet die Umsetzung der interkulturellen Öffnung Sozialer Dienste und der Stadtverwaltung. 
     5) Das Forum beteiligt sich aktiv an der Entwicklung eines kommunalen Integrationskonzeptes und dessen Umsetzung in der Hansestadt Lübeck. 
     6) Das Forum betreibt eine eigene Öffentlichkeitsarbeit.

§ 4 Uneigennützige Tätigkeit
Das Forum ist selbstlos tätig; es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 5 Mittelverwendung
Die Mittel des Forums dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Forums.

§ 6 Verbot von Begünstigungen
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Forums fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 7 Erwerb der Mitgliedschaft
Forumsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.
Dem Forum für Migrantinnen und Migranten können Einwohnerinnen und Einwohner unabhängig von Nationalität oder Herkunft angehören, die ihren Hauptwohnsitz in der Hansestadt Lübeck haben.

Neben Einzelpersonen kann auch je eine Vertreterin oder ein Vertreter von Vereinen, Verbänden und Einrichtungen, die sich in ihrer Arbeit mit Migrationsangelegenheiten befassen und ihren Sitz oder Wirkungsbereich in der Hansestadt Lübeck haben, dem Forum angehören. Dieser Vertreter oder diese Vertreterin muss namentlich schriftlich genannt werden. Für den Fall der Verhinderung kann eine Stellvertretung namentlich schriftlich genannt werden.
Die Mitgliedschaft im Forum wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand begründet. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch Mehrheitsentscheidung.
Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.

§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, automatisches Erlöschen sowie durch den Tod einer natürlichen bzw. Auflösung einer juristischen Person.
Die Mitgliedschaft kann jederzeit durch das Mitglied schriftlich zum Ende des Monats gekündigt werden.
Die Mitgliedschaft endet durch Ausschluss aus dem Forum, wenn ein Mitglied gegen die Interessen und/oder gegen die Grundsätze des Forums verstoßen hat. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand nach mündlicher oder schriftlicher Anhörung des Mitglieds mit mehrheitlichem Beschluss. Die Kündigung und der Grund der Entscheidung werden dem Mitglied schriftlich per Einschreiben mitgeteilt. Der ordentliche Rechtsweg ist gegeben. Über einen Widerspruch entscheidet das Forum.
Die Mitgliedschaft erlischt automatisch, wenn das Mitglied bei drei aufeinander folgenden Mitgliederversammlungen unentschuldigt fehlt. Die Mitgliedschaft kann jederzeit wieder beantragt werden.

§ 9 Beiträge
Das Forum erhebt keine Mitgliedsbeiträge, darf jedoch Spenden annehmen.

§ 10 Organe des Forums
Organe des Forums sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Rat.

§ 11 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Forums. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands und des Rates, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenprüfer/Innen, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Forums, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Widerspruchsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.
Das Forum tagt mindestens viermal jährlich als öffentliche Vollversammlung. Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Forum bekannt gegebene Anschrift gerichtet war.
Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen.
Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Forums, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% der Mitglieder anwesend sind. Bei Nichtbeschlussfähigkeit kann der Vorstand innerhalb einer kurzen Zeit erneut alle Mitglieder zu einer Vollversammlung einladen. In der Einladung wird vermerkt, dass die Beschlussfähigkeit in der nächsten Forumssitzung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gegeben ist.
Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Satzungsänderungen und die Auflösung des Forums können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§ 12 Vorstand
Das Forum wählt aus seiner Mitte fünf Personen für die Dauer von zwei Jahren. Eine Wiederwahl ist möglich. Der gewählte Vorstand wählt aus seiner Mitte die Vorsitzende/ den Vorsitzenden sowie eine erste /einen ersten und eine zweite /einen zweiten Stellvertreterin / Stellvertreter sowie eine erste / einen ersten und eine zweite / einen zweiten Beisitzer / Beisitzerin.
In eine Vorstandsfunktion können nur Personen mit Migrationshintergrund, mit Hauptwohnsitz in der Hansestadt Lübeck und mit ausreichenden Deutschkenntnissen gewählt werden. Im Vorstand sollen beide Geschlechter vertreten sein (im Verhältnis 2:3 bei fünf Vorstandsmitgliedern). Der Vorstand sollte sich durch Mitglieder aus verschiedenen Herkunftsländern zusammensetzen.
Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Forum endet auch das Amt als Vorstand.

§ 13 Der Rat
Das Forum wählt weiterhin aus seiner Mitte bis zu 15 Personen als Rat. Das Geschlechterverhältnis muss ausgewogen sein (mindestens 60 zu 40). Bei Bedarf können Ratsmitglieder nach gewählt werden.
Der Rat wird dem Vorstand zur Seite gestellt. Er übernimmt Aufgaben im Auftrag
des Vorstandes und berät den Vorstand in Fachfragen.
Aufgaben können z.B. sein:
- Teilnahme an kommunalen Fachausschüssen
- Erarbeiten von schriftlichen Anträgen, Reden
- Erstellen des Jahresberichts, des Jahresplans
In eine Ratsfunktion können nur Mitglieder (z. B. Vereine) des Forums mit Hauptwohnsitz in der Hansestadt Lübeck und mit ausreichenden Deutschkenntnissen gewählt werden.
Der Rat sollte sich durch Mitglieder aus verschiedenen Herkunftsländern zusammensetzen.

§ 14 Kassenprüfung
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren eine/n Kassenprüfer/in. Diese/r darf nicht Mitglied des Vorstands sein. Wiederwahl ist zulässig.

§ 15 Auflösung des Forums
Bei Auflösung des Forums oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Forums an eine juristische Person des öffentlichen Rechts und / oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur im Sinne des Völkerverständigungsgedankens und weiterhin des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke (gemäß AO § 52 Abs. 2 – Ziff. 13 und 25).


Lübeck, 24.05.2011