Laufschrift

Richtlinen

  I. Grundsätze

  1. Das Forum für Migrantinnen und Migranten in der Hansestadt Lübeck - in Folge Forum genannt - vertritt die Belange der Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Lübeck mit Migrationshintergrund.
  2. Das Forum ist unabhängig, überparteilich und überkonfessionell.
  3. Das Forum tritt für Völkerverständigung und ein friedliches Zusammenleben aller in Lübeck lebender Menschen ein.
  4. Das Forum verpflichtet sich der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Kulturen.

II. Zusammensetzung des Forums

  1. Dem Forum für Migrantinnen und Migranten können Einwohnerinnen und Einwohner unabhängig von Nationalität oder Herkunft angehören, die ihren Hauptwohnsitz in der Hansestadt Lübeck haben.
  2. Neben Einzelpersonen kann auch je eine Vertreterin oder ein Vertreter von Vereinen, Verbänden und Einrichtungen, die sich in ihrer Arbeit mit Migrationsangelegenheiten befassen und ihren Sitz oder Wirkungsbereich in der Hansestadt Lübeck haben, dem Forum angehören. Dieser Vertreter oder diese Vertreterin muss namentlich schriftlich genannt werden. Für den Fall der Verhinderung kann eine Stellvertretung namentlich schriftlich genannt werden.
  3. Die Mitgliedschaft im Forum wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand begründet. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand durch Mehrheitsentscheidung.
  4. Die Mitgliedschaft kann jederzeit durch das Mitglied schriftlich gekündigt werden.
  5. Die Mitgliedschaft erlischt automatisch, wenn das Mitglied bei drei aufeinander folgenden Forumssitzungen unentschuldigt fehlt. Die Mitgliedschaft kann jederzeit wieder beantragt werden.
  6. Die Mitgliedschaft endet durch Ausschluss aus dem Forum, wenn ein Mitglied gegen die Forumsinteressen und/oder gegen die Grundsätze des Forums verstoßen hat. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand nach mündlicher oder schriftlicher Anhörung des Mitglieds mit mehrheitlichem Beschluss. Die Kündigung und der Grund der Entscheidung werden dem Mitglied schriftlich per Einschreiben mitgeteilt. Der ordentliche Rechtsweg ist gegeben. Über einen Widerspruch entscheidet das Forum. 

III. Aufgaben des Forums

  1. Das Forum vertritt die Interessen der in der Hansestadt lebenden Migrantinnen und Migranten gegenüber der Öffentlichkeit, der Bürgerschaft, den Ausschüssen der Bürgerschaft und der Stadtverwaltung.
  2. Das Forum fördert in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung die Informations-, Beratungs- und Kulturarbeit für Migrantinnen und Migranten.
  3. Das Forum fördert die politische, wirtschaftliche, soziale, kulturelle, religiöse und rechtliche Gleichstellung und Chancengleichheit von Menschen mit Migrationshintergrund.
  4. Das Forum begleitet die Umsetzung der interkulturellen Öffnung Sozialer Dienste und der Stadtverwaltung.
  5. Das Forum beteiligt sich aktiv an der Entwicklung eines kommunalen Integrationskonzepts und dessen Umsetzung in der Hansestadt Lübeck.
  6. Das Forum betreibt eine eigene Öffentlichkeitsarbeit.

IV. Befugnisse des Forums

  1. Das Forum soll über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadt, die die Belange von Migrantinnen und Migranten berühren, beraten. Hierzu gehört die aktive Beteiligung in den jeweiligen Fachausschüssen.
  2. Das Forum hat das Recht, in Angelegenheiten, die Migrantinnen und Migranten der Stadt betreffen, Anträge über die Stadtpräsidentin/den Stadtpräsidenten an die Bürgerschaft sowie über die Ausschussvorsitzenden oder die Senatorinnen/Senatoren an die zuständigen Ausschüsse zu stellen.
  3. Das Forum soll zur Erfüllung dieser Aufgaben die Organe und die Ämter der Hansestadt Lübeck durch Anregungen und Empfehlungen beraten.
  4. Das Forum wird von den Ämtern und Betrieben der Hansestadt Lübeck über wichtige Angelegenheiten, die Migrantinnen und Migranten betreffen, unterrichtet. Anregungen und Empfehlungen des Forums werden von der Hansestadt Lübeck geprüft und im Rahmen ihrer Möglichkeiten berücksichtigt.
  5. Im Rahmen seiner Zuständigkeit und seiner finanziellen Mittel soll das Forum die Migrantinnen und Migranten in der Hansestadt Lübeck durch eigene Öffentlichkeitsarbeit informieren.
  6. Das Forum soll einmal im Jahr vor der Bürgerschaft über seine Tätigkeit und Vorhaben einen unabhängigen Bericht abgeben. Die Stadtpräsidentin/der Stadtpräsident soll dazu der/dem Vorsitzenden des Forums oder einer/einem Stellvertretenden das Wort erteilen. 

V. Zusammensetzung des Vorstandes

  1. Das Forum wählt aus seiner Mitte fünf Personen für die Dauer von zwei Jahren. Eine Wiederwahl ist möglich.
  2. Zur Wahrung einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern sollen im Vorstand beide Geschlechter vertreten sein (im Verhältnis 2/3 bei fünf Vorstandsmitgliedern).
  3. Der gewählte Vorstand wählt aus seiner Mitte die Vorsitzende/den Vorsitzenden sowie eine erste/einen ersten und eine zweite/einen zweiten Stellvertreterin/Stellvertreter sowie eine erste/einen ersten und eine zweite/einen zweiten Beisitzerin/Beisitzer.
  4. Die/Der Vorsitzende hat die Aufgabe, das Forum nach außen und in den Gremien der Selbstverwaltung entsprechend der Vorschriften der Gemeindeordnung zu vertreten. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
  5. Das Forum wählt weiterhin aus seiner Mitte bis zu 15 Personen als Rat. Das Geschlechterverhältnis muss ausgewogen sein (mindestens 60 zu 40). Bei Bedarf können Ratsmitglieder nachgewählt werden.
  6. Der Rat wird dem Vorstand zur Seite gestellt. Er übernimmt Aufgaben im Auftrag des Vorstandes und berät den Vorstand in Fachfragen.

    Aufgaben können z.B. sein:
    • Teilnahme an kommunalen Fachausschüssen
    • Erarbeiten von schriftlichen Anträgen, Reden
    • Erstellen des Jahresberichts, des Jahresplans
  7. In eine Vorstandsfunktion können nur Personen mit Migrationshintergrund, mit Hauptwohnsitz in der Hansestadt Lübeck und mit ausreichenden Deutschkenntnissen gewählt werden.
  8. In eine Ratsfunktion können nur Mitglieder (z. B. Vereine) des Forums mit Hauptwohnsitz in der Hansestadt Lübeck und mit ausreichenden Deutschkenntnissen gewählt werden.
  9. Der Vorstand sowie der Rat sollen sich durch Mitglieder aus verschiedenen Herkunftsländern zusammensetzen. 

VI. Aufgaben und Befugnisse des Vorstands

  1. Der Vorstand vertritt das Forum nach außen.
  2. Die Befugnisse des Forums gelten analog für den Vorstand.
  3. Der Vorstand beruft das Forum zu regelmäßigen Sitzungen ein.
  4. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
  5. Der Vorstand berichtet in den Forumssitzungen über die wahrgenommenen Aufgaben.

VII. Geschäftsgang und Geschäftsführung

  1. Das Forum tagt jährlich mindestens viermal als öffentliche Vollversammlung.
  2. Das Forum ist beschlussfähig, wenn mindestens 10 % der Mitglieder anwesend sind. Bei Nichtbeschlussfähigkeit kann/soll der Vorstand innerhalb einer kurzen Zeit erneut alle Mitglieder zu einer Vollversammlung einladen. In der Einladung wird vermerkt, dass die Beschlussfähigkeit in der nächsten Forumssitzung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gegeben ist.
  3. Das Forum entscheidet durch einfache Mehrheit der anwesenden Forumsmitglieder.
  4. Das Forum tagt in deutscher Sprache. Die Ergebnisse werden in Niederschriften festgehalten. Die Niederschriften liegen zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle aus.
  5. Die Geschäftsstellentätigkeit für den Vorstand des Forums obliegt der „Stabsstelle Integration“.
  6. Hierfür werden von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten geeignete Räumlichkeiten mit angemessener Personalund Sachausstattung zur Verfügung gestellt.

Diese Richtlinien hat das Forum für Migrantinnen und Migranten in seiner Sitzung am 24.11.2009 einstimmig beschlossen, eine Änderung erfolgte einstimmig am 16.06.2010 zu Punkt 5.

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